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LSG Bayern, 09.11.2006 - L 4 KR 286/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Zulassung zur Logopädin wegen einer Verurteilung wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Beihilfe zur Körperverletzung; Prüfungsrecht bezüglich der Eignung und Zuverlässigkeit eines Heilmittelerbringers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 23.11.2004 - S 47 KR 442/03
- LSG Bayern, 09.11.2006 - L 4 KR 286/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2006 - L 4 KR 286/04
Beeinträchtigungen dieses Grundrechts müssen verhältnismäßig sein, dabei werden die Anforderungen nach der vom Bundesverfassungsgericht dazu entwickelten Mehr-Stufen-Lehre von der Stufe objektiv begründeter (also nicht in der Person des Bewerbers liegender) Zulassungsregelungen für die Berufswahl bzw. das Verbleiben im Beruf über die Stufe subjektivbegründeter (in der Person des Bewerbers liegender) Zulassungsregelungen bis hin zu der Stufe bloßer Berufsausübungsregelung immer geringer (BSG, Urteil vom 27.03.1996, 3 RK 25/95, SozR 3-2500 § 124 Nr. 5 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 7, 377, 401 ff). - BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R
Krankenversicherung - Zulassung - Heilmittelerbringer - Alkoholabhängigkeit
Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2006 - L 4 KR 286/04
Das Bundessozialgericht hat hierzu im Urteil vom 13.12.2001, B 3 KR 19/00 R (SozR 3-2500 § 124 Nr. 10) ausgeführt, den Kassen stehe ein eigenständiges Prüfungsrecht bezüglich der Eignung und Zuverlässigkeit eines Heilmittelerbringers zu. - BSG, 27.03.1996 - 3 RK 25/95
Kassenzulassung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters
Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2006 - L 4 KR 286/04
Beeinträchtigungen dieses Grundrechts müssen verhältnismäßig sein, dabei werden die Anforderungen nach der vom Bundesverfassungsgericht dazu entwickelten Mehr-Stufen-Lehre von der Stufe objektiv begründeter (also nicht in der Person des Bewerbers liegender) Zulassungsregelungen für die Berufswahl bzw. das Verbleiben im Beruf über die Stufe subjektivbegründeter (in der Person des Bewerbers liegender) Zulassungsregelungen bis hin zu der Stufe bloßer Berufsausübungsregelung immer geringer (BSG, Urteil vom 27.03.1996, 3 RK 25/95, SozR 3-2500 § 124 Nr. 5 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 7, 377, 401 ff).